Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG 2000, TKG 2003).

Die wesentlichen Tätigkeiten des Ziviltechnikerbüros umfassen die statische Bearbeitung von Tragwerken, Bauphysikalische Berechnungen, Erstellung von Gutachten, Softwareprogrammierung, Überwachung von Bautätigkeiten, Analyse von Bestandsbauwerken, Laboruntersuchungen von Materialien, Schwingungsanalysen, Forschung und Entwicklung von neuen Technologien im Bauwesen.

Im Zuge dieser Geschäftstätigkeit werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Kunden sowie des unternehmensinternen Rechnungswesens automationsunterstützt (z.B. E-Mailverkehr, Zeichenprogramme, Verwaltungs­datenbank, Berichtswesen) als auch in Form von archivierten Textdokumenten (z.B. Korrespondenz, Verträge, Pläne, Bescheide, Handakte, personalisierte Rechnungen, Grundbuchsauszügen) personenbezogene Daten verarbeitet.

Davon sind sowohl Kunden, Kontaktpersonen beim Kunden, Subunternehmer und Geschäftspartner betroffen.

Von den betroffenen Personen werden abhängig vom Auftrag folgende personenbezogene Daten verwendet: Namen; Firma oder sonstige Geschäftsbezeichnung; Funktion; Angaben zur Vertretungsbefugnis; Anschrift; Kontaktdaten (Tel., Mail, Fax); Firmenbuchdaten; Bankverbindungen; UID-Nummer, Eignungsnachweise.

Abhängig von der Auftragsabwicklung sind diese gegenüber folgenden Empfängern offengelegt worden oder werden noch offengelegt: Gerichte; Verwaltungsbehörden; mitwirkende Vertrags- und Geschäftspartnern (inklusive Subunternehmern); Wirtschaftstreuhändern/Steuerberatern; Rechtsvertretern; Versicherungen.

Die Kundendatenverarbeitung ist zur Erfüllung des Vertrages mit den betroffenen Kunden bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen notwendig. Die Datenverarbeitung zu Marketing- und Werbezwecken liegt im berechtigten Interesse des Ziviltechnikerbüros bzw. erfolgt bei Vorliegen einer Einwilligung.

Die zur Erfüllung der Rechnungslegungspflichten (§§ 190, 212 UGB) und steuerrechtlicher Vorgaben (§ 132 BAO) notwendigen Daten werden jedenfalls 7 Jahre aufbewahrt. Darüber hinaus erfolgt im Einzelfall eine längere Aufbewahrung bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung bzw. eines Rechtsstreits bzw. bis zum Ablauf der Gewährleistungs- und Garantiefristen sowie der Verjährungsfristen für den Fall der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bzw. soweit dies zur Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche erforderlich ist bis zu einer maximalen Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren. Für alle im elektronischen Urkundenarchiv gespeicherten Daten gilt überdies eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 30 Jahren (§ 13 Urkundenarchiv-Verordnung – 220. VO der bAIK, Zl. 20/17).

Sie haben grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch.


Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, kontaktieren Sie uns, wir gehen davon aus, dass wir Ihre Fragen in den meisten Fällen direkt beantworten können.
Sie haben auch die Möglichkeit sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. (www.dsb.gv.at, Telefon: +43 1 52152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at) wenden.
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